DIN 5008
Die Norm für perfekt aufgebaute Briefe

Sie befinden sich hier: Startseite > Abkürzungen Freitag, 3. September 2010


DIN 5008 von A bis Z – Abkürzungen
Aktuell: Inklusive den letztgültigen Änderungen aus 2005

Die DIN 5008 äußert sich nur zur Schreibweise von Abkürzungen und nicht dazu, ob und wann sie verwendet werden können oder sollten. Deshalb vorweg ein paar Worte zur Verwendung von Abkürzungen:

Mit Abkürzungen mindern Sie die Leserfreundlichkeit von Briefen. Oft leidet sogar die Verständlichkeit, da einige Ihnen geläufige Abkürzungen dem Empfänger Ihres Briefs möglicherweise unbekannt sind.

Außerdem: Abkürzungen wirken unhöflich. Sie signalisieren damit, dass Sie sich für den Empfänger nicht die Zeit nehmen, Wörter auszuschreiben.

Der SekretärinnenBriefeManager empfiehlt: Verzichten Sie weitgehend auf Abkürzungen, und verwenden Sie nur solche, die allgemein verständlich sind.

So werden Abkürzungen DIN-gerecht geschrieben

Abkürzungen, die im vollen Wortlaut gesprochen werden, erhalten einen Punkt, der ohne Leerschritt an das abgekürzte Wort gesetzt wird.

asap. (as soon as possible – keine empfehlenswerte Abkürzung)
evtl. (keine empfehlenswerte Abkürzung)
ggf. (keine empfehlenswerte Abkürzung)
Mio.
Mrd.
zzgl. (keine empfehlenswerte Abkürzung)
zz. (korrekte Abkürzung für „zurzeit“ laut neuer Rechtschreibung- nicht empfehlenswert)


Wenn Sie mehrere Abkürzungen hintereinander verwenden, betrachten Sie jedes abgekürzte Wort als gesonderte Einheit, und setzen Sie zwischen den verschiedenen Wörtern – auch wenn sie abgekürzt sind – Leerschritte.

Beispiele für die richtige Schreibweise von Abkürzungen:

i. A. im Auftrag
i. V. in Vollmacht
z. B. zum Beispiel
o. g. (keine empfehlenswerte Abkürzung) oben genannt
u. v. m. (keine empfehlenswerte Abkürzung) und vieles mehr


Ausnahmen

Ausnahmen zu der oben genannten Regel stellen die Abkürzungen „usw.“ und „usf.“ dar. Sie werden wie ein Wort behandelt. Also nie ausschreiben!

Es gibt Abkürzungen, die wie selbstständige Wörter behandelt oder buchstäblich gesprochen werden. Sie enthalten weder Punkt noch Komma und werden deshalb ohne Leerschritt geschrieben.

Beispiel:

AG Aktiengesellschaft
HGB Handelsgesetzbuch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V (früher: Deutsche Industrie-Norm)
EU Europäische Union
OHG Offene Handelsgesellschaft
Pkw Personenkraftwagen
KG Kommanditgesellschaft
USA United States of America


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