DIN 5008 von A bis Z Abkürzungen
Aktuell: Inklusive der letztgültigen Änderungen aus 2011
Die DIN 5008 äußert sich nur zur Schreibweise von Abkürzungen und nicht dazu, ob und wann sie verwendet werden können oder sollten. Deshalb vorweg ein paar Worte, wie Sie Abkürzungen verwenden sollten:
Mit Abkürzungen mindern Sie die Leserfreundlichkeit von Briefen. Oft leidet sogar die Verständlichkeit, da einige Ihnen geläufige Abkürzungen dem Empfänger Ihres Briefs möglicherweise unbekannt sind.
Außerdem: Abkürzungen wirken unhöflich. Sie signalisieren damit, dass Sie sich für den Empfänger nicht die Zeit nehmen, Wörter auszuschreiben.
Der SekretärinnenBriefeManager empfiehlt: Verzichten Sie weitgehend auf Abkürzungen, und verwenden Sie, wenn überhaupt, nur solche, die jeder versteht.
So werden Abkürzungen DIN-gerecht geschrieben
Abkürzungen, die im vollen Wortlaut gesprochen werden, erhalten einen Punkt, der ohne Leerschritt an das abgekürzte Wort gesetzt wird.
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evtl.
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(ausschreiben ist besser)
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lfd.
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(ausschreiben ist besser) |
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ggf.
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(ausschreiben ist besser)
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Mio.
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Mrd.
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zzgl.
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(ausschreiben ist besser, außer in Tabellen zum Beispiel)
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zz.
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(korrekte Abkürzung für „zurzeit“ nach neuer Rechtschreibung- besser ausschreiben)
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Wenn Sie mehrere Abkürzungen hintereinander verwenden, betrachten Sie jedes abgekürzte Wort als gesonderte Einheit, und setzen Sie zwischen den verschiedenen Wörtern – auch wenn sie abgekürzt sind – Leerschritte.
Beispiele für die richtige Schreibweise von Abkürzungen:
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i. A.
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im Auftrag
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i. V.
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in Vollmacht
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z. B.
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zum Beispiel
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o. g.
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(ausschreiben ist besser – oder ganz vermeiden) oben genannt
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u. v. m.
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(keine empfehlenswerte Abkürzung) und vieles mehr
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Ausnahmen
Ausnahmen zu der oben genannten Regel stellen die Abkürzungen „usw.“ und „usf.“ dar. Sie werden wie ein Wort behandelt. Also nie ausschreiben!
Es gibt Abkürzungen, die wie selbstständige Wörter behandelt oder buchstäblich gesprochen werden. Sie enthalten weder Punkt noch Komma und werden deshalb ohne Leerschritt geschrieben.
Beispiel:
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AG
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Aktiengesellschaft
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HGB
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Handelsgesetzbuch
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EU
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Europäische Union
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OHG
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Offene Handelsgesellschaft
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Pkw
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Personenkraftwagen
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KG
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Kommanditgesellschaft
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USA
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United States of America
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Beachten Sie:
Es spricht nichts dagegen, die zuletzt aufgeführten Abkürzungen zu verwenden, weil die mittlerweile Einzug in den täglichen Sprachgebrauch gehalten haben. Niemand sagt heutzutage mehr: „Ich fliege nächste Woche in die United States of America.“
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